Tourenreglement

Teilnahmeberechtigung an Touren

 

Wander- und Bergtourengruppe

Jedes Mitglied, ob jung oder alt, sofern es den Anforderungen der entsprechenden Wanderung gewachsen ist.

Alpin- und Hochtourengruppe

Mitglieder, welche die alpine Tüchtigkeit besitzen, um die entsprechenden Touren gefahrlos mitzumachen.

Ski- und Schneeschuhtourengruppe

Mitglieder, welche die schnee- und skitechnische , sowie bei Skihochtouren die alpine Tüchtigkeit besitzen, um die entsprechenden Touren gefahrlos mitzumachen.

Allgemein

Bei schwierigen Touren müssen die Teilnehmer den Tourenleitern bekannt sein.

Die Tourenleiter können die Teilnahme von vorgängigen Pflichttouren abhängig machen.

Die Anzahl der Teilnehmer wird von den Tourenleitern festgelegt.

Die Anmeldungen müssen frühzeitig erfolgen, für zwei-und mehrtägige Touren schriftlich.

Tourenbesprechungen sind für alle Teilnehmer obligatorisch, sofern dies von den Tourenleitern verlangt wird.

Für mehrtätige Touren kann eine Vorauszahlung verlangt werden.

Das unentschuldigte Fernbleiben oder kurzfristiges Abmelden wird mit CHF 30. — berechnet.

Versicherung

Entsprechender Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmer.

Haftung

Unsere Leiter bieten den Teilnehmenden grösstmögliche Sicherheit. Unfälle können dennoch nie ganz ausgeschlossen werden. Mit der Teilnahme anerkennst du diese Gefahr und verzichtest auf jegliche Ansprüche wie Schadenersatz oder anderweitige Haftung der Naturfreunde Sektion Kloten und deren Leiter.

NameGrösse (kB)Letzte Änderung
NF Kloten Tourenreglement V 1.pdf9411.07.2018