Tourenreglement
Teilnahmeberechtigung an Touren
Wander- und Bergtourengruppe
Jedes Mitglied, ob jung oder alt, sofern es den Anforderungen der entsprechenden Wanderung gewachsen ist.
Alpin- und Hochtourengruppe
Mitglieder, welche die alpine Tüchtigkeit besitzen, um die entsprechenden Touren gefahrlos mitzumachen.
Ski- und Schneeschuhtourengruppe
Mitglieder, welche die schnee- und skitechnische , sowie bei Skihochtouren die alpine Tüchtigkeit besitzen, um die entsprechenden Touren gefahrlos mitzumachen.
Allgemein
Bei schwierigen Touren müssen die Teilnehmer den Tourenleitern bekannt sein.
Die Tourenleiter können die Teilnahme von vorgängigen Pflichttouren abhängig machen.
Die Anzahl der Teilnehmer wird von den Tourenleitern festgelegt.
Die Anmeldungen müssen frühzeitig erfolgen, für zwei-und mehrtägige Touren schriftlich.
Tourenbesprechungen sind für alle Teilnehmer obligatorisch, sofern dies von den Tourenleitern verlangt wird.
Für mehrtätige Touren kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
Das unentschuldigte Fernbleiben oder kurzfristiges Abmelden wird mit CHF 30. — berechnet.
Versicherung
Entsprechender Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmer.
Haftung
Unsere Leiter bieten den Teilnehmenden grösstmögliche Sicherheit. Unfälle können dennoch nie ganz ausgeschlossen werden. Mit der Teilnahme anerkennst du diese Gefahr und verzichtest auf jegliche Ansprüche wie Schadenersatz oder anderweitige Haftung der Naturfreunde Sektion Kloten und deren Leiter.